Das Ende der Fünftelregelung im Lohnsteuerabzugsverfahren: Was Sie wissen müssen
Die Fünftelregelung ist seit langem ein fester Bestandteil des deutschen Steuerrechts, um die Steuerlast bei außerordentlichen Einkünften wie Abfindungen oder Jubiläumszahlungen zu mildern. Mit der Abschaffung dieser Regelung im Lohnsteuerabzugsverfahren steht nun eine wesentliche Änderung an, die sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber betrifft.
In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Änderungen es gibt und worauf Sie künftig achten sollten.
Was ist die Fünftelregelung?
Die Fünftelregelung nach § 34 EStG reduziert die Steuerprogression bei außerordentlichen Einkünften. Sie wirkt, indem diese Einkünfte rechnerisch auf fünf Jahre verteilt werden, was zu einer spürbaren Minderung der Steuerlast führt. Bisher konnte die Regelung im Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahrens berücksichtigt werden.
Was ändert sich ab 2025?
Seit dem 01.01.2025 entfällt die Möglichkeit, die Fünftelregelung direkt im Lohnsteuerabzugsverfahren anzuwenden. Arbeitnehmer können die Steuerentlastung künftig nur noch individuell beim Finanzamt im Rahmen der Einkommensteuererklärung beantragen.
Für Arbeitgeber entfällt damit die Pflicht, in der Abrechnung zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Fünftelregelung erfüllt sind. Wichtig: Die Einstufung von Auszahlungen als mehrjährige Bezüge bleibt weiterhin erforderlich.
Nach § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG gelten Einkünfte als mehrjährig, wenn:
- sie sich über mindestens zwei Veranlagungszeiträume erstrecken und
- einen Zeitraum von mehr als 12 Monaten umfassen.
Welche Einkünfte sind betroffen?
Neben Abfindungen und Jubiläumszahlungen zählen auch folgende Einkünfte zu den möglichen Anwendungsfällen, wenn sie die Voraussetzungen für mehrjährige Bezüge erfüllen:
- Kapitalabfindungen aus betrieblichen Altersvorsorgen,
- Erfindervergütungen,
- Auszahlungen von gesammelten Überstunden.
Was bedeutet das für Arbeitgeber?
Die Änderungen erfordern keine umfangreichen Anpassungen in den Abrechnungssystemen. Arbeitgeber müssen jedoch sicherstellen, dass die betroffenen Einkünfte korrekt als mehrjährige Bezüge klassifiziert und präzise in der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen werden.
Spezifische Hinweise für Abrechnungssysteme
- SAP: Es sind keine Anpassungen an den bisherigen Lohnarten mit Fünftelregelung notwendig. Die entsprechenden Lohnarten werden weiterhin als sonstige Bezüge abgerechnet, und die korrekte Darstellung auf der Lohnsteuerbescheinigung erfolgt automatisch. Gegebenenfalls sind Anpassungen bei bisherigen Lohnarten mit mehrjährigen Bezügen, aber ohne Fünftelregelung notwendig (z.B. Abfindung ohne Fünftelregelung).
- PAISY: Die Lohnart für die Fünftelregelung wird durch unser ASP-Team deaktiviert. Nur noch Lohnarten, die in den Zeilen 9 oder 10 der Lohnsteuerbescheinigung erscheinen, sind relevant. Bei Bedarf kann ein Ticket bei ASP eröffnet werden, falls neue Lohnarten erforderlich sind.
- LOGA: Auch hier sind keine Änderungen notwendig. Die Lohnarten werden automatisch angepasst.
Fazit: Was sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer beachten?
Die Abschaffung der Fünftelregelung im Lohnsteuerabzugsverfahren verlagert die Verantwortung für die Steuerentlastung auf die Arbeitnehmer. Diese müssen die Regelung nun eigenständig über die Einkommensteuererklärung geltend machen.
Arbeitgeber bleiben weiterhin in der Pflicht, Einkünfte korrekt als mehrjährige Bezüge zu klassifizieren und in der Lohnsteuerbescheinigung auszuweisen.
Empfehlungen
Für Arbeitnehmer
- Informieren Sie sich, ob Ihre außerordentlichen Einkünfte die Voraussetzungen für die Fünftelregelung erfüllen.
- Reichen Sie Ihre Steuererklärung beim Finanzamt ein, um die Entlastung weiterhin zu nutzen.
Für Arbeitgeber: Setzen Sie auf unsere Unterstützung
Die Änderungen bringen Herausforderungen, aber auch Chancen zur Vereinfachung. Gemeinsam mit OEDIV HRS sorgen wir dafür, dass Ihre Abrechnungssysteme reibungslos auf die neuen Anforderungen eingestellt werden.
Wir kümmern uns darum, dass:
- Ihre Abrechnungssysteme ohne zusätzlichen Aufwand korrekt arbeiten,
- alle relevanten Einkünfte präzise als mehrjährige Bezüge ausgewiesen werden.