Wie kommt es zu der Meldung im B2A-Manager? 

Der B2A-Manager (Business-to-Administration Manager) in SAP dient dem elektronischen Austausch zwischen Behörden und Arbeitgebern. Daten aus verschiedenen Bereichen können hierüber effizient und sicher übermittelt werden. Dabei kann es sich bspw. um Steuer- oder Sozialversicherungsangelegenheiten handeln, aber auch um diverse andere Prozesse des Personalwesens.  

Die Rückmeldung „Keine Eigenerklärung als Meldestelle vorhanden“ im B2A-Manager hängt mit der Zertifizierung vom ITSG Trust Center im Rahmen des Sozialversicherungs-Meldeverfahrens zusammen. 

Wann eine Eigenerklärung für eine Meldestelle notwendig ist 

Eine Eigenerklärung für eine Meldestelle wird genau dann benötigt, wenn Sie in Ihrer Unternehmensgruppe mehrere Firmen oder Gesellschaften mit einer Hauptbetriebsnummer abrechnen bzw. über diese melden wollen.  

Sobald Daten zwischen dem Gesundheits- oder Sozialwesen und Arbeitgebern fließen, werden Zertifikate vom sogenannten ITSG Trust Server benötigt, eine technische Plattform des ITSG Trust Centers, durch die ein sicherer Datenaustausch ermöglicht wird. Dabei kann pro Betriebsnummer nur ein Zertifikat vergeben werden. Möchte ein Arbeitgeber nun für mehr als eine Betriebsnummer Meldungen einreichen, so kann er entweder für jede einzelne ein eigenes Zertifikat beantragen oder ein „übergreifendes“ Zertifikat als Meldestelle in Betracht ziehen. Bei einem Zertifikat als Meldestelle fungiert eine Betriebsnummer quasi als „stellvertretende Hauptbetriebsnummer“, über die andere Betriebsnummern ihre Meldungen abwickeln können. So muss nicht für jede Betriebsnummer ein eigenes Zertifikat beantragt werden. 

Eigenerklärung für eine Meldestelle – Fristen & Folgen 

Entscheidet sich ein Unternehmen für das Zertifikat als Meldestelle muss regelmäßig eine Eigenerklärung als Meldestelle erfolgen und an das ITSG Trust Center übermittelt werden. Andernfalls kann der Status als Meldestelle erlöschen. Die Frist für dieses Jahr war am 31.03.2023.  

Im Falle einer nicht rechtzeitigt erfolgten Eigenerklärung sollte diese schnellstmöglich nachgereicht werden, damit die Aufrechterhaltung des Zertifikats sichergestellt werden kann. 

Bei SAP-Nutzer*innen kommt es in dem Fall außerdem zur eingangsbeschriebenen Meldung „Keine Eigenerklärung als Meldestelle vorhanden“. Den SAP-Hinweis 3270042 finden Sie in den Zugehörigen Dateien im grauen Kasten rechts neben diesem Artikel. 

Die Fehlermeldung bearbeiten – So gehen Sie vor 

Die Fehlermeldung dient lediglich zur Kenntnisnahme (siehe Zugehörige Dateien). Um sie in SAP zu bearbeiten, empfehlen wir folgende Schritte: 

  1. Arbeitsvorrat prüfen: Bitte prüfen Sie den Arbeitsvorrat der entsprechenden Sachbearbeiterliste. 
  2. Fehler anzeigen: Mit einem Doppelklick auf die einzelnen Meldungen können Sie den Inhalt der Fehlerrückmeldung einsehen. Unter dem Datenbaustein DBFE wird der Fehler angezeigt (siehe Zugehörige Dateien
  3. Meldung bearbeiten: Markieren Sie die Meldung und setzen Sie den Status auf manuell bearbeitet. 

Anschließend wird die Fehlermeldung nicht mehr im Arbeitsvorrat angezeigt. 

 

Sacharbeiterlisten bearbeiten – Das SAP Notification Tool 

Grundsätzlich sollten die verschiedenen Sachbearbeiterlisten - unabhängig von dieser Fehlermeldung - regelmäßig geprüft und bearbeitet werden. Das funktioniert am besten, mit dem im SAP Standard enthaltenen Notification Tool. 

Das SAP Notification Tool bietet Ihnen die Möglichkeit, die Sachbearbeiterlisten zusammengefasst in einer Aufgabenliste zu bearbeiten. So behalten Sie den Überblick und können effizienter abarbeiten, was noch getan werden muss. Sollten Sie Interesse an der Einrichtung haben, wenden Sie sich gerne an Ihre*n HRS-Kundenbetreuer*in. Wir unterstützen Sie gern und freuen uns auf Ihre Anfrage! 

 

Eigenerklärung für eine Meldestelle – Das Wichtigste in Kürze  

Möchte ein Unternehmen im Rahmen verschiedener Meldeverfahren Meldungen mehrerer Gesellschaften mit einer Hauptbetriebsnummer einreichen, so musste bis zum 31.03.2023 eine Eigenerklärung als Meldestelle beim ITSG Trust Center eingereicht werden. Ist dies nicht erfolgt, kann es im B2A-Manager in SAP zur Meldung „Keine Eigenerklärung als Meldestelle vorhanden“ kommen. 

In dem Fall empfehlen wir Ihnen, die Eigenerklärung zeitnah beim ITSG Trust Center nachzureichen und Ihre Sachbearbeiterliste in SAP zu prüfen. Das SAP Notification Tool kann Ihnen dabei helfen, den Überblick zu bewahren und schneller alle notwendigen Aufgaben zu bearbeiten. Gerne unterstützen wir Sie bei der Einrichtung! 


Zurück